Naturheilverfahren

Naturheilverfahren

Unter Naturheilverfahren versteht man sämtliche Heilverfahren der traditionellen europäischen Naturheilkunde (sogenannte TEN). In Deutschland ist die Weiterbildung zum Arzt für Naturheilverfahren Fachärzten vorbehalten und durch das Weiterbildungsrecht der Landesärztekammern geregelt. Die entsprechende Weiterbildung qualifiziert den Arzt grundsätzlich in der Ausübung der klassischen Naturheilverfahren und ermöglicht ihm selbstverständlich sich in einzelnen Naturheilverfahren weiter zu qualifizieren.

Durch die Lockerung des ärztlichen Berufsrechts ist es leider Ärzten ohne die entsprechende Weiterbildung gestattet, den Begriff “Naturheilkunde” auf ihr Praxisschild zu schreiben. Obgleich auch solche Ärzte im Einzelfall durchaus gut qualifiziert sein können, spiegelt die Führung dieses Begriffes jedoch keine strukturierte Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung wieder.

  • Weiterführende Informationen zu Naturheilverfahren finden Sie hier : www.zaen.org